„Jeder Tag, an dem Du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.“ Charlie Chaplin
Sie müssen täglich den Spagat zwischen der sozialen Verantwortung für Ihre Bewohner/Patienten auf der einen Seite und der Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns auf der anderen Seite schaffen. Dabei würden wir Sie gerne unterstützen.
Unser Kanzleischwerpunkt liegt bereits seit Anfang der 1970er Jahre auf der umfassenden Beratung von voll- und teilstationären Altenpflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten. Durch unsere jahrzehntelange Branchenkenntnis sehen uns auch Banken und Investoren als geschätzten Ansprechpartner an. Neben der reinen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung übernehmen wir für Sie Ihre Pflegesatzverhandlungen und Investitionskostenverhandlungen.
Klassisches Leistungsangebot:
Erstellung der Finanzbuchführung (SKR 45) gemäß der Pflegebuchführungsverordnung
Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Besonderheiten, wie z.B. steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit und deren mögliche Sozialversicherungspflicht (Phantomlohn)
Mehr netto vom brutto-Optimierung für Ihre Mitarbeiter
Steuererklärungen und Jahresabschlüsse unter Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten
Vertretung in sämtlichen Angelegenheiten gegenüber dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern (insbesondere bei Betriebsprüfungen)
Mehrwert Leistungsangebot:
Erstellung von Pflegesatzkalkulationen und deren Verhandlung mit den Kostenträgern
Erstellung von Investitionskostenkalkulationen und deren Verhandlung mit dem Sozialamt
Beratung im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Einrichtungen
Nachfolgeplanung inklusive Testament oder Schenkungsvertrag durch unsere Rechtsabteilung
Existenzgründungsberatung Erstellung von Planungsunterlagen (Ertrags- und Liquiditätsplanung)
Vorbereitung von Finanzierungsanträgen
Vorbereitung und Teilnahme an Finanzierungsgesprächen mit Banken